• Interne Revision

    Die Interne Revision ist ein wichtiger Baustein des Risikomanagements von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten. Entsprechend hoch sind die Anforderungen und Erwartungen der Bankenaufsicht an die Ausgestaltung und Umsetzung.
  • Für Kreditinstitute sind die Aufgaben und die Stellung der Internen Revision dezidiert im Aufsichtsrecht festgeschrieben. Entsprechend der Regelungen des § 25a Abs. 1 hat ein Institut als Teil eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements eine Interne Revision einzurichten. Konkretisiert hat die die Bankenaufsicht diese Bestimmung in ihren Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk, AT 4.4.3 und BT 2).
  • Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der aufsichtlichen Anforderungen insbesondere durch folgende Leistungen:
    • Vollauslagerung, Teilauslagerung oder Einzelbeauftragungen der Interne Revision,
    • Überprüfung der internen Aufbau- und Ablauforganisation auf MaRisk-Konformität,
    • Prüfung der Einhaltung interner Standards und gesetzlicher Vorgaben in der Bearbeitung von Geschäftsvorfällen,
    • Analyse des internen Risikotragfähigkeitskonzepts.